ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
SNOWSCAPES GmbH
Allgemeines und Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die vorliegenden AGB für sämtliche Geschäfte zwischen der Snowscapes GmbH und ihren Kunden. Zweck des Unternehmens ist der Betrieb einer Schneesport-, Bike und Bergsportschule. Dies umfasst insbesondere Dienstleistungen, wie das Erteilen von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schneesports und Berg-Outdooraktivitäten, ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges, sowie das Führen und Begleiten beim Winter- und Sommersport. Die Ski-, Snowboard- und Langlauflehrer, Bergführer, und Bike Guides werden nachfolgend als ‚Kursleiter‘ bezeichnet. Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer die weibliche Form mitgemeint.
Buchung
Durch die Anmeldung anerkennt der Kunde die AGB als integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Snowscapes GmbH. Allfällige Wünsche und Anliegen betreffend Essgewohnheiten, medizinische Prophylaxen etc. sind dem Kursleiter direkt und rechtzeitig vor Aktivitätsbeginn (mind. 48h im Voraus) mitzuteilen, sodass dieser die notwendigen Massnahmen treffen kann.
Preis
Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Bezahlung in Euro oder anderen Fremdwährungen wird der entsprechende Tageskurs des Dienstleisters angewandt. Sofern im detaillierten Angebotsbeschrieb nicht anderweitig vermerkt, beinhaltet der Preis die Kosten für den Unterricht, Kurs oder die Tour. Die Preise sind somit grundsätzlich exklusive persönlicher Verpflegung, Mietmaterial, sowie Kosten für den Transport zum/auf den Berg (Bergbahnen, Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel).
Annullationsbedingungen
Die Absage fester Reservationen hat mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn beim Schneesportlehrer oder im Skischulbüro zu erfolgen. Ansonsten wird der volle Tarif gemäss Buchung belastet. Jede angebrochene Lektion bzw. jeder angebrochene Gruppenkurs werden grundsätzlich voll verrechnet. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall oder Krankheit und gegen Vorweisung eines Zeugnisses eines ortsansässigen Arztes. Snowscapes GmbH behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss und auch während der Aktivität das Programm oder einzelne Leistungen abzuändern, abzusagen oder abzubrechen, wenn Natur- und/oder Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen Sicherheits- oder andere Risiken) dies erfordern.
Zahlungsbedingungen
Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Die Absage von Reservationen hat spätestens 48h vor Aktivitätsbeginn schriftlich per E-Mail (jurajbadin@snowscapes.ch) zu erfolgen. Bei späteren Absagen durch den Kunden wird der volle Tarif gemäss Buchung verrechnet. Jede angebrochene Lektion bzw. jeder angebrochene Gruppenkurs wird voll verrechnet, auch wenn sie vorzeitig beendet werden muss.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn:
- die Aktivität aufgrund Verspätung oder Nichterscheinen des Kunden nicht durchgeführt werden kann.
- der Kunde eine Aktivität erst nach deren geplanten Beginn antritt oder diese vor ihrem Ende verlässt.
- der Kunde bei mehrtägigen Buchungen (auch bei Kinderklassenunterricht) einzelne (Halb-)Tage nicht in Anspruch nimmt.
Annullation oder Auftragsänderung durch die Snowscapes GmbH vor Aktivitätsbeginn
Snowscapes GmbH behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss das Programm oder einzelne Leistungen auch kurzfristig abzuändern oder abzusagen, wenn Natur- und/oder Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhersehbare Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen Sicherheits- oder andere Risiken) dies erfordern. Die Rückerstattung erfolgt in Form einer Gutschrift.
Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Aktivitätsbeginn oder innert 48 h vorher
Die Snowscapes GmbH behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es äussere Umstände (z.B. höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern.
Bei folgenden Ereignissen werden dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich der bereits gemachten Aufwendungen zurück erstattet:
- Schliessung von touristischen Leistungsträgern wie zum Beispiel Bergbahnen, Züge, Hotels oder Restaurants durch behördliche Massnahmen (z.B. Pandemie).
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei:
- Schliessung von touristischen Dienstleistungserbringern wie zum Beispiel Bergbahnen, öffentlicher Verkehr (Zug, Bus etc.), Hotels, Restaurants und Geschäfte für Mietmaterial durch Wetter- oder Naturverhältnissen (z.B. offizielle Unwetterwarnungen.)
- Krankheit oder Unfall oder anderweitiger Verhinderung des Kunden.
- Haftung
- Für Unfälle während des Unterrichts und den Wettkämpfen bzw. allfällige Haftungsansprüche im Zusammenhang mit den Leistungen der Snowscapes GmbH wird von der Snowscapes GmbH jede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Allfällige (Schadenersatz-)Ansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Versicherung
- Die Versicherung (Kranken- und Unfallversicherung inkl. Sportunfälle etc.) ist Sache des Teilnehmers. Der Abschluss einer Annullationskosten- und Rücktransportversicherung wird empfohlen.
- Beanstandungen
- Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind der Snowscapes GmbH spätestens vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail (jurajbadin@ch) mitzuteilen. Bei späterer Geltendmachung einer Forderung verfallen sämtliche Ansprüche.
- Datenschutz
- Die Snowscapes GmbH behält sich das Recht vor, Bildmaterial sämtlicher erbrachter Leistungen für Marketingzwecke zu verwenden. Die Einwilligung für die Nutzung und Weitergabe der Daten und Bilder jederzeit widerrufen, indem Sie uns eine entsprechende Nachricht an jurajbadin@ch senden. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
- Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Hauptsitz der Snowscapes GmbH in Zermatt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zermatt. Anwendbar ist Schweizer Recht.
- Zermatt, im September 2023